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Natur- und Heimatfreunde Maxsain/Zürbach e. V.






Nachschlagewerk zur Verkehrssicherheit in Maxsain und Zürbach

Hinweis

Diese Seite beinhaltet die Informationen, die wir für unseren Einwohnerantrag zusammengetragen haben. Sie dient nun als Archiv und Nachschlagewerk. Der Einwohnerantrag wurde am 29. Juni 2023 in der Gemeinderatssitzung behandelt. Über alle Entwicklungen die danach passieren, halten wir Euch auf der neuen Seite auf dem Laufenden.

An dieser Stelle veröffentlichen wir weitere Informationen und Anschauungsbeispiele zu unserem Vorhaben, die Verkehrssicherheit in Maxsain und Zürbach zu erhöhen. Zu unserem Einleitungs- und Übersichtsartikel, der auch im VG-Blättchen erschienen ist, gelangt Ihr hier.

Hinweis in eigener Sache und zur Verdeutlichung:
Es ist uns wichtig, dass die Änderungen und Verbesserungen der Verkehrssituation mit Augenmaß durchgeführt werden sollen, denn wir sind an einem fruchtbaren Kompromiss für alle Seiten interessiert. Zögert daher bitte nicht, uns zu kontaktieren, wenn Ihr Fragen, Kritik oder Anregungen habt. So ist beispielsweise eine Tempo-30-Zone auf der Hauptstraße primär im Dorfkern zwischen Saynbachstraße und Brunnengasse realistisch, wo Sichtachsen und Straßenbreite besonders eingeschränkt sind.

Auch zielt unser Vorschlag, Einschränkungen für den überörtlichen Schwerlastverkehr > 7,5t zu prüfen, ausdrücklich nicht auf die regionale Wirtschaft. Lkw, die beispielsweise von der Autobahn zu einem Ziel in Hartenfels oder Wölferlingen unterwegs sind, betrachten wir als Anlieger, die selbstverständlich weiterhin passieren dürfen sollen (etwas anderes wäre höchstwahrscheinlich auch nicht genehmigungsfähig). Vielmehr möchten wir den massiven überörtlichen Verkehr einschränken, der Maxsain als Abkürzung nutzt, um beispielsweise aus dem Niederwesterwald zur Autobahn Richtung Gießen oder Siegen zu gelangen. Auf diesen Fahrtrelationen existieren Umgehungs- und Bundesstraßen, die zwar wenige Kilometer länger sein mögen, aber besser für große Nutzfahrzeuge ausgebaut sind.

Zudem fordern wir keine Verbreiterung der Gehwege, sondern wollen mit möglichst wenig baulichem Aufwand und damit weitgehend kostenneutral ein gutes Ergebnis erreichen. Dies sehen wir vor allem durch die Umsetzung von Tempolimits und überörtlichen Beschränkungen gegeben.

Die unten präsentierten Beispiele erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Schwierige Sichtachsen und enge Straßenverhältnisse gibt es auch in anderen Bereichen unserer Gemeinde. Sie sollen daher vor allem den Blick für das Problem schärfen.

Rechtliche Grundlagen

Zunächst sei § 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen aus der Straßenverkehrs-Ordnung zitiert:

(1) Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Das gleiche Recht haben sie (...)
3. zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen, (...)
5. hinsichtlich der zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen (...)

(1a) Das gleiche Recht haben sie ferner (...)
5. in der Nähe von Krankenhäusern und Pflegeanstalten (...)
wenn dadurch anders nicht vermeidbare Belästigungen durch den Fahrzeugverkehr verhütet werden können.




Für die weiteren rechtlichen Grundlagen und Richtlinien verweisen wir auf die Planungsprinzipien des FUSS e.V., der wiederum insbesondere auf die Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) verweist, woraus sich folgende für uns relevante Punkte ergeben. Es handelt sich dabei um planerische Abwägungen, die getroffen werden müssen, wenn zu wenig Platz für einen ausreichend dimensionierten Fußweg vorhanden ist:

Hinweis: Da es hier zu Missverständnissen gekommen ist, weisen wir darauf hin, dass die o. g. Maßnahmen mögliche planerische Lösungsansätze darstellen. Nicht alle diese Maßnahmen kommen für Maxsain in Betracht und es handelt sich auch nicht um unsere Forderungen. So ist es beispielsweise wenig realistisch, die Gehwege auf den sowieso engen Straßenkorridoren im Ort nachträglich zu verbreitern.




Als Sichtdreieck bezeichnet man die freie Sichtachse auf den Straßenverkehr, die für Autofahrer insbesondere beim Auffahren auf eine Vorfahrtsstraße relevant ist. Zu dieser Thematik empfehlen wir die ausführliche Ausarbeitung auf der Website stvo2Go, die die zugehörigen Richtlinien mit vielen Schaubildern verständlich darstellt.

Gefährliche und unzulängliche Situationen im Maxsainer Straßennetz

Zu schmale Gehwege

Im Ortskern gibt es verschiedene Stellen, an denen die Gehwege zu eng sind, um sie beispielsweise mit einem Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl passieren zu können. Wir stellen drei dieser Orte exemplarisch vor.

Gebäude ragen an der Hauptstraße in Höhe Kirchweg/Backes fast auf die Straße und führen zu einem sehr schmalen Gehweg.

An der Alleestraße auf dem Zuweg zur Bushaltestelle und dem Parkplatz befindet sich diese Engstelle. Hier fehlt auf der anderen Straßenseite der Gehweg völlig. Somit wurde die Bushaltestelle zwar vor einigen Jahren behindertengerecht ausgebaut, man kommt jedoch nur mit großer Mühe hin.

Auch an der Rückerother Straße gibt es im unteren Teil neben dem Saynbach nur einen äußerst schmalen Gehweg auf beiden Straßenseiten.


Einmündung Saynbachstraße/Hauptstraße

Situation: Die Häuser stehen bis an die Saynbachstraße heran und nur 4 Meter von der Hauptstraße entfernt. Dadurch ist der freie Blick auf die Hauptstraße erst in vorderster Reihe möglich. Die Sichtachse wird dort jedoch behindert durch Gartenmauern und -zaun. Zudem durch (legal) in einem Hof parkende Autos Richtung Freilingen. Daher verringert sich die Sicht auf herannahende Fahrzeuge aus Richtung Freilingen auf ca. 30 Meter. Der kleine Spiegel auf der anderen Straßenseite kann nur bedingt für mehr Überblick sorgen.

Bei einer zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h beträgt die Zeit zwischen Erkennen eines herannahenden Fahrzeugs und dessen Vorbeifahrt
s = v·t → s/v = t → 30 m / 50 km/h = 30 m / 13,88 m/s = 2,16 Sekunden.

Erschwerend kommt hinzu, dass aus der Saynbachstraße kommend am Berg angefahren werden muss, wodurch es zu zusätzlicher Verzögerung beim Auffahren auf die Hauptstraße kommt.

Veränderungsvorschlag: Durch Einführung von Tempo 30 auf der Hauptstraße erhöht sich die Reaktionszeit auf 3,6 Sekunden und damit um 66 Prozent.

Anfahrt zur Hauptstraße aus Richtung Saynbachstraße mit Gartenmauern, Zaun und nahem Gebäude zu beiden Seiten.

Sichtachse am Ende der Saynbachstraße entlang der Hauptstraße Richtung Freilingen. Parkende Autos behindern die Sicht.


Einmündung Brunnengasse/Hauptstraße

Situation: Von der Brunnengasse kommend befindet sich unmittelbare Bebauung zur rechten Seite, die bis direkt an die Hauptstraße reicht. Dadurch ist erst spät eine nur eingeschränkte Sicht auf den aus Richtung Selters kommenden Verkehr möglich. Ein Verkehrsspiegel zur Beobachtung des aus Selters kommenden Verkehrs existiert nicht. Der Sichtkorridor beträgt etwa 35 Meter, was bei Tempo 50 einer Reaktionszeit von 2,52 Sekunden entspricht.

In Richtung Freilingen ist die Sicht durch ein direkt an der Hauptstraße stehendes Gebäude ebenfalls eingeschränkt. Durch dessen Entfernung von etwa 10 Metern zur Brunnengasse ist der Sichtkorridor mit ca. 45 Metern allerdings etwas größer. Ein Verkehrsspiegel zur Beobachtung des aus Freilingen herannahenden Verkehrs lindert die Situation zusätzlich ein wenig. Erschwerend kommt hinzu, dass aus der Brunnengasse kommend am Berg angefahren werden muss, wodurch es zu zusätzlicher Verzögerung beim Auffahren auf die Hauptstraße kommt.

Veränderungsvorschlag: Durch die Einführung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf der Hauptstraße vergrößert sich die Reaktionszeit auf 4,2 Sekunden für Verkehr aus Richtung Selters bzw. 5,4 Sekunden für Verkehr aus Richtung Freilingen und damit um 66 Prozent.

Stark eingeschränkte Sichtachse Richtung Selters aus „Lenkradsicht“ des auf die Hauptstraße auffahrenden Fahrzeugs.

Eingeschränkte „Lenkradsicht“ von der Brunnengasse kommend in Richtung Freilingen.


Einmündung Alleestraße (Nordostabschnitt)/Hauptstraße

Situation: Es handelt sich um eine stark befahrene Einmündung einer Kreisstraße auf eine Landesstraße. Durch Bebauung bis direkt an beide Straßen ist die Sicht Richtung Freilingen stark eingeschränkt. Der Sichtkorridor aus „Lenkradperspektive“ endet bei etwa 55 Metern. Bei einer zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h auf der Hauptstraße ergibt sich eine Reaktionszeit von 3,96 Sekunden auf den Verkehr aus Richtung Freilingen. Ein Verkehrsspiegel, über den der den aus Freilingen kommenden Verkehr einsehbar ist, erscheint angesichts der hohen Verkehrsbelastung nicht ausreichend. Die Straßenverkehrszählung von 2015 weist für die Hauptstraße 4993 Fahrzeuge pro Tag aus.

In unmittelbarer Nähe befinden sich drei weitere Einmündungen auf die Hauptstraße, die die Verkehrsbeobachtung zusätzlich erschweren.

Veränderungsvorschlag: Durch Einführung von einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf der Hauptstraße verlängert sich die Reaktionszeit für auf die Hauptstraße auffahrende Verkehrsteilnehmer auf 6,6 Sekunden und damit um 66 Prozent.

„Lenkradsicht“ aus der Alleestraße auf die Hauptstraße Richtung Freilingen.


Brücke mit abknickender Vorfahrt Alleestraße/Hartenfelser Straße

Situation: Hierbei handelt es sich um eine abknickende Vorfahrtstraße in einem nahezu exakten 90-Grad-Winkel bei nur 6 Metern Fahrbahnbreite im nördlichen Teil. In der Folge ist bereits für Pkw der Begegnungsverkehr schwierig bis unmöglich. Lkw und andere größere Nutzfahrzeuge können die Engstelle nur im großen Bogen befahren und behindern damit den übrigen Verkehr, der den Rangiervorgang in größerem Abstand zur Brücke abwarten muss. Laut Straßenverkehrszählung 2015 passieren täglich 1958 Fahrzeuge die Engstelle. Eine Verbreiterung der Fahrbahn ist aufgrund der angrenzenden Bebauung und des Bachlaufs nicht möglich.

Angesichts der unzureichenden Abmessungen wird der Gehweg regelmäßig überfahren und dabei etwaige Passanten gefährdet. Der Bordstein weist in Folge dessen starke Beschädigungen auf.

Veränderungsvorschlag: Die Straße wird für alle Fahrzeuge mit über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht gesperrt und nur der Anliegerverkehr von diesem Verbot ausgenommen. Die Verkehrswegweisung wird überörtlich angepasst und die Route nach Hartenfels nicht mehr via Maxsain ausgeschildert (etwa bei Selters an der L 305/Umgehungsstraße). An der Engstelle werden Poller am Bordstein angebracht, um das Überfahren des Gehwegs und die Gefährdung von Menschen zu verhindern.

Abknickende Vorfahrtsstraße um 90 Grad in Blickrichtung Hartenfels. Zu erkennen ist die nahe Bebauung und die Verengung der Straße von 8 auf 6 Meter Fahrbahnbreite.

Desolater Zustand des Bordsteins an der Engstelle durch häufiges Überfahren.

Kaputtgefahrener Bordstein an der Engstelle.


Engstelle Hartenfelser Straße/Höhe Am Rübengarten

Situation: Die Kreisstraße nach Hartenfels weist hier durch die angrenzende Bebauung eine Engstelle auf. Die Fahrbahn verengt sich hier von 5 Meter auf etwa 4 Meter. Dadurch muss der Richtung Hartenfels bergauf fahrende Verkehr dem bergab fahrenden Verkehr hier faktisch Vorfahrt gewähren. Durch die Bebauung ist die Sicht auf den entgegenkommenden Verkehr stark eingeschränkt. Dadurch kommt es regelmäßig zu Vollbremsungen. Die Risse in der 20 Jahre alten Fahrbahn, die sich in dieser Intensität nur rund um diese Stelle finden, zeugen von den täglichen, gefährlichen Verkehrsmanövern. Gelegentlich kommt es zu Unfällen mit Sachschaden. Durch die nur sanfte Linkskurve hinter der vorhergehenden Engstelle an der Brücke zur Alleestraße (siehe oben) wird in Richtung Hartenfels dazu geneigt, bereits vor dieser erneuten Engstelle auf hohes Tempo zu beschleunigen. Auch aus Richtung Hartenfels wird die Engstelle regelmäßig mit hohem Tempo befahren, da der Straßenverlauf vor der Engstelle übersichtlich und gerade ist sowie stark bergab führt.

In Fahrtrichtung Hartenfels sind 20 Meter vor der Engstelle lediglich die ersten 20 Meter hinter der Engstelle einsehbar. Bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h beträgt die Zeit, um vor der Engstelle zu reagieren, nur 1,44 Sekunden.

Auch unmittelbar vor der Engstelle lassen sich nur die nächsten etwa 40 Meter zuverlässig einsehen.
Häufig wird im Begegnungsverkehr, insbesondere mit Lkw, zudem auf den Bordstein ausgewichen, der dafür nicht geeignet und vorgesehen ist.

Veränderungsvorschlag: Die Straße wird mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h beschildert. Der Verkehr mit Fahrzeugen über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht wird bereits aufgrund der zuvor genannten Engstelle untersagt und überörtlich umgeleitet. Dem bergauf fahrenden Verkehr wird durch entsprechende Beschilderung Vorrang vor dem bergab fahrenden Verkehr eingeräumt.

Sicht aus 20 Metern Entfernung auf die Engstelle auf der rechten Fahrbahnseite in Fahrtrichtung Hartenfels. Die fehlende Sicht auf den Gegenverkehr wird deutlich. Zu sehen sind außerdem Straßenschäden, die sich in dieser Stärke nur rund um die Engstelle finden.


Einmündung Hohlweg/Dorfstraße in Zürbach

Situation: Es handelt sich um die Einfahrt vom Hohlweg auf die Kreisstraße 139 (Dorfstraße) in Zürbach. Durch Bebauung bis direkt an die Straßenecken beidseits der Einmündung ist die Sicht stark eingeschränkt. Der Sichtkorridor aus „Lenkradperspektive“ Richtung Maxsain endet bei etwa 30 Metern. Bei einer zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h auf der Dorfstraße ergibt sich eine Reaktionszeit von 2,16 Sekunden. Ein Verkehrsspiegel, über den der den Verkehr einsehbar ist, existiert nicht.

Uns wurde berichtet, dass an dieser Einmündung ungewöhnlich viel Verkehr herrscht und es angesichts des Straßenausbaus kaum ersichtlich ist, dass es sich um eine Kreuzung mit Rechts-vor-Links-Regelung handelt, d.h. der Verkehr aus dem Hohlweg Vorfahrt vor den aus Richtung Maxsain kommenden Fahrzeugen hat.

Veränderungsvorschlag: Durch Einführung von einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf der Hauptstraße verlängert sich die Reaktionszeit für auf die Hauptstraße auffahrende Verkehrsteilnehmer auf 3,6 Sekunden und damit um 66 Prozent. Zudem empfehlen wir die Aufstellung von Schildern, die auf die Vorfahrtsregelung hinweisen, sowie das Aufmalen von Haifischzähnen auf der Fahrbahn.

„Lenkradsicht“ aus dem Hohlweg auf die Dorfstraße Richtung Maxsain.